Wettspielbedingungen/Turnier-Rahmenausschreibung:
Austragung:
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. sowie nach der Hardcard des DGV
und den ergänzenden Platzregeln des Golfclub Rhein-Wied e.V.
Handicap-relevante Wettspiele werden nach dem WHI-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
Des Weiteren gelten, soweit nicht in der einzelnen Ausschreibung anderweitig bestimmt, folgende generellen Spielbedingungen:
Anmeldung:
Es werden nur schriftliche Meldungen (per PC CADDIE, Internet oder e-mail) berücksichtigt.
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt bei clubinternen Turnieren sind die Mitglieder des GC Rhein-Wied e.V. soweit sie die weiteren Kriterien der Ausschreibung (z.B. Vorgabe, Geschlecht, Alter o.ä.) erfüllen sowie in (von der Spielleitung zu genehmigenden) Einzelfällen Mitglieder sonstiger deutscher oder ausländischer Golfclubs sowie des VcG
(z.B. Gäste des Sponsors oder von Mitgliedern). Bei offenen Turnieren sind alle Mitglieder deutscher und ausländischer Golfclubs sowie des VcG teilnahmeberechtigt.
Spielleitung:
Wird durch Aushang vor Beginn des Wettspiels bzw. in der Ausschreibung bekanntgeben.
Änderungsvorbehalt:
Der Spielführer hat, als Verantwortlicher des gesamten Turnier- und Spielbetriebes des Golfclubs das Recht (bis 3 Stunden vor dem Start), die Ausschreibung zu ändern.
Ebenfalls ist der Spielführer als Einziger dazu berechtigt (in Ausnahmefällen), Flight-Zusammenstellungen zu verändern, falls eine Notwendigkeit besteht.
Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Zusammenstellung der Flights:
Eine Spielgruppe (Flight) darf maximal aus 4 Spielern bestehen. Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister, Ehe- bzw. Lebenspartner oder andere verwandte Personen
spielen NICHT gemeinsam in einem Flight bei handicap-relevanten Turnieren.
Preise:
Preise werden nur an die bei der Siegerehrung anwesenden Spieler vergeben, sollte ein Preisträger nicht anwesend sein (ob entschuldigt oder unentschuldigt hat keinerlei Relevanz), wird der Preis während der Siegerehrung per Verlosung/Ziehung der Scorekarten weitergegeben.
Ein Spieler kann nur einen Preis gewinnen (Doppelpreisausschluss). Dabei gilt: „Brutto vor Netto“. Sonderpreise können zusätzlich gewonnen werden.
Sonderwertung:
Longest Drive: Es kommen nur Abschläge in die Wertung, die auf dem Fairway des zu spielenden Loches liegen.
Nearest to the Pin: Es kommen nur Bälle in die Wertung, die mit dem ersten Schlag auf dem Grün liegen oder eingelocht sind.
Vorgabengrenze:
Maßgebend ist der am Tage des Meldeschlusses gültige HCP-Index.
Meldeschluss:
Meldeschluss ist grundsätzlich:
Für Turniere am Wochenende: Donnerstag um 14.00 Uhr.
Für Damen- und Herrengolf: Am Vortag um 13.00 Uhr.
Die Meldung muss bis zum auf der Einzelausschreibung angegebenen Termin im Sekretariat eingegangen sein.
Startgeld:
Mitglieder des GC Rhein-Wied zahlen per Lastschrift, Gäste per Kartenzahlung oder bar im Sekretariat.
Bei Absage nach Meldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des gesamten Startgeldes fällig. (siehe Ausschreibungen)
Maximumscore (Regel 21.2 ff):
Bei allen Wettspielen finden die Regelungen des MAXIMUM-SCORE Anwendungen, soweit in der Einzelausschreibung nicht anders geregelt.
Spieler beenden das Loch, sobald das persönliche NETTO-DOPPELBOGEY erreicht wurde. Dieser Score wird auf der Scorekarte eingetragen.
Absagen / Warteliste:
Ist das Turnier ausgebucht oder überbucht, so wird eine Warteliste angelegt.
Bei Absagen vor Erstellung der Startliste rückt der nächste Bewerber auf der Warteliste in das Teilnehmerfeld.
Ebenso immer wenn in der Startaufstellung die Vorgabeklassen durchmischt sind. Wird nach Vorgabeklassen gestartet (in mehr oder weniger strikter Reihenfolge des Handicaps), so rückt bei Absagen nach Erstellung der Startliste der nächste Bewerber aus der jeweiligen Wertungsklasse an die Stelle des ausgefallenen Spielers.
Ist aus der jeweiligen Wertungsklasse kein Teilnehmer auf der Warteliste, so rückt aus einer der benachbarten Wertungsklassen der nächste Teilnehmer von der Warteliste in das Teilnehmerfeld.
Abgabe der Scorekarte:
Die Scorekarten sind im Sekretariat unmittelbar nach Abschluß der Golfrunde abzugeben oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.
Mit Verlassen des Sekretariats bzw. mit Einwurf der Scorekarte in den Briefkasten gilt die Zählkarte als eingereicht im Sinne von Regel 3.3b2.
Stechen:
Lochwettspiele, die nach 18 Löchern „all square“ stehen, werden auf den Bahnen 17 und 18 fortgesetzt, bis eine Partei ein Loch gewinnt.
Hierbei sind eventuell zu gewährende Vorgabeschläge genauso verteilt wie auf der ursprünglichen Runde. Im Zählspiel wird, soweit die Einzel-Ausschreibung des Turniers nichts anderes vorsieht, die Reihenfolge gleicher Schlag- oder Punktergebnisse wie folgt bestimmt:
Für das Stechen über 18 Loch zählen die besseren 9 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad (1,18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9),
danach die besseren 6 Löcher (1,18,3,16,5,14), danach 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
Für das Stechen über 9 Loch gilt: Bruttopreis gewinnt höheres Handicap, Nettopreise gewinnt das niedrigere Handicap
Zähler:
Soweit auf den Scorekarten nichts anderes vermerkt ist, gilt folgende Regelung:
Der 1. Spieler einer Dreier-Spielgruppe auf der Startliste zählt den 2. Der 2. Spieler zählt den 3. Der 3. Spieler zählt den 1.
Der 1. Spieler einer Vierer-Spielgruppe auf der Startliste zählt den 2.
Der 2. Spieler zählt den 3.
Der 3. zählt den 4., der 4. zählt den 1.
Beendigung des Wettspiels:
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung bzw. an das Sekretariat als beendet.
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Elektronische Kommunikationsmittel:
Die Benutzung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel (Mobil-Telefon) ist den Spielern und/oder Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde nur in Notfällen gestattet. Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann sie diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation nach Regel 1.2b aussprechen.
Fahren/Mitfahren in Golfwagen o.a. Fahrzeugen:
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.
Die Zusammenstellung der Spielgruppen für die Turnierteilnehmer, die mit Wagen fahren, kann, falls notwendig, von der auf der Ausschreibung angegebenen abweichen.
Datenschutz:
Mit der Anmeldung zum Wettspiel erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass während des Wettspiels von seiner Person Bild- und Tonaufnahmen angefertigt und in Print- und/oder Onlinemedien z.B. auf der Homepage des GC Rhein-Wied zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. Turnierberichterstattung) veröffentlicht werden dürfen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ihnen zugesandten Datenschutzverordnung.
Stefan Alfter
Spielführer im GC Rhein-Wied e.V.
Stand Aril 2024