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Mitglied im Golfclub Rhein-Wied e. V. werden

 

Mitglieds- und Aufnahmebedingungen

Jahresbeiträge

1. ordentliche Mitglieder (nur für ein volles Kalenderjahr möglich)

1.1 erwachsene, aktive Mitglieder € 1.100,00 **
1.1.1 Sonderbeitrag (für 4 Jahre) € 255,00  
1.2 inaktive Mitglieder (maximales Spielrecht: 4x 18-Loch pro Jahr) € 300,00 **

 

2. außerordentliche Mitglieder (Gastmitglieder)

a) Jahresmitgliedschaft mit Umwandlungsmöglichkeit (maximal drei Jahre) - nur für ein volles Kalenderjahr möglich –
1. Jahr (€ 1.250,00 - zuzüglich € 500,00 - anteilige Investitions-Umlage) € 1.750,00 **
2. Jahr (€ 1.350,00 - zuzüglich € 500,00 - anteilige Investitions-Umlage) € 1.850,00 **
3. Jahr (€ 1.400,00 - zuzüglich € 500,00 - anteilige Investitions-Umlage) € 1.900,00 **
     
Bei Umwandlung in eine ordentliche Mitgliedschaft werden pro volles Jahr der Gastmitgliedschaft € 500, - auf die Investitions-Umlage angerechnet. Vom jeweiligen Jahresbeitrag werden pro vollem Jahr € 150, - auf die Aufnahmegebühr angerechnet.

 

b) Jahresmitgliedschaft ohne Umwandlungsmöglichkeit   € 1.650,00 **
bei unterjährigem Eintritt    
  ab 01.05. des jeweiligen Jahres € 1.450,00 **
  ab 01.06. des jeweiligen Jahres € 1.250,00 **
  ab 01.07. des jeweiligen Jahres € 1.050,00 **
  ab 01.08. des jeweiligen Jahres € 850,00 **
  ab 01.09. des jeweiligen Jahres € 650,00 **
  ab 01.10. - nur bei gleichzeitigem Antrag auf Gastmitgliedschaft für das Folgejahr € 450,00  

 

c) Jahresmitgliedschaft U36 € 750,00 **

für Antragssteller, die zum 01.01. des Jahres das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

- bei unterjährigem Eintritt jeweils ½ der Beträge entsprechend Buchstabe b)

 

d) Jahresmitgliedschaft U36 mit eingeschränktem Spielrecht (U36 light) € 375,00 **

gilt nur für Jugendliche und Junioren des GC Rhein-Wied e. V., beinhaltet die Führung des Handicaps, die Nutzung der Driving Ranfe und die Berechtigung zum spielen von 5 Runden über 18 Loch nach vorheriger Anmeldung

- nur für ein volles Kalenderjahr möglich -

 

e) Jahresmitgliedschaft als Zweitmitgliedschaft € 825,00 **

Voraussetzung ist die Vollmitgliedschaft –ohne Sonderstatus- mit einem ganzjährigen uneingeschränktem Spielrecht in einem anderen dem Deutschen Golfverband angeschlossenen Golfclub mit vergleichbarer Beitragsstruktur, der Ihr Stammblatt führt und dessen Sitz mindestens 150 km Luftlinie entfernt von Neuwied ist.
Die Zweitmitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit, ist aber nur für volle Kalenderjahre möglich; der Nachweis der Erstmitgliedschaft ist jährlich zu erbringen

 

3. Jugendliche, Junioren und Schnuppermitglieder (letztere begrenzt auf ein Kalenderjahr)

3.1 Kinder (bis 6 Jahre) € 0,00  
3.2 Jugendliche (7 bis 14 Jahre) € 100,00  
3.3 Jugendliche (15 bis 18 Jahre) € 180,00  
3.4 Junioren (19 bis 21 Jahre) € 375,00  
3.5 Junioren in der Ausbildung (22. bis vollendetes 26. Lebensjahr mit jährlich vorzulegendem Ausbildungsnachweis) € 375,00 **
4. Schnuppermitgliedschaft (bis 18 Jahre) - Sie endet automatisch am 31.12. des entsprechenden Kalenderjahres, unabhängig eines unterjährigen Eintritts € 50,00  

 

Aufnahmegebühr

für alle ordentlichen Mitglieder, Junioren und Jugendliche € 1.534,00  
     
Investitionsumlage (einmalig)    
bei Zahlung unmittelbar im Jahr der Aufnahme € 4.000,00  
in 3 gleichen Jahresraten jeweils € 1.430,00  
in 5 gleichen Jahresraten ab dem Eintrittsdatum jeweils € 920,00  
in 10 gleichen Jahresraten ab dem Eintrittsdatum jeweils € 511,30  

Die Aufnahmegebühr und Investitionsumlage wird für Jugendliche und Junioren bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres zinslos gestundet.

 

*Jede außerordentliche Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme beantragt wurde. Die außerordentliche Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.  
** zuzüglich Verbandskosten € 30,00  
*** Die Umwandlung von der aktiven in die inaktive Mitgliedschaft ist nur zum Kalenderjahreswechsel möglich. Der Antrag auf Umwandlung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.  

 

Stand Juli 2024

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